Bestattung GABRIEL
  • Willkommen
    • Wir helfen Ihnen in Ihrer schweren Zeit
  • Sterbefälle
    • 2021 >
      • Jänner 2021
      • Februar 2021
    • 2020 >
      • Jänner 2020
      • Februar 2020
      • März 2020
      • April 2020
      • Mai 2020
      • Juni 2020
      • Juli 2020
      • August 2020
      • September 2020
      • Oktober 2020
      • November 2020
      • Dezember 2020
    • 2019 >
      • Dezember 2019
      • November 2019
      • Oktober 2019
      • September 2019
      • August 2019
      • Juli 2019
      • Juni 2019
      • Mai 2019
      • April 2019
      • März 2019
      • Februar 2019
      • Jänner 2019
  • Leistungen
    • Aufbahrungshalle
    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung
    • Begräbnisverfügung
  • Hilfreiches
    • Was ist zu tun bei einem Todesfall
    • Wichtige Informationen im Ablebensfall
    • Beratungsgespräch
    • Ratschläge für Trauernde
    • Ratschläge für Tröstende
    • Begräbnisverfügung und Testament
  • Kontakt

Was ist bei einem Todesfall zu tun:

Nach Erhalt der Todesnachricht nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie Tag
und Nacht, rund um die Uhr, über den notwendigen weiteren Ablauf.

Todesfall zu Hause:
Bei einem Todesfall zu Hause verständigen Sie den diensthabenden Arzt oder benachrichtigen Sie die Bestattung und wir verständigen den zuständigen Totenbeschauarzt zur Feststellung des Todes. Vor der Totenbeschau darf keine Veränderung an dem/der Verstorbenen Richten Sie Bekleidung für das Ankleiden des/der Verstorbenen, wenn vorhanden  Rosenkranz, Sterbekreuz oder persönliche Dinge die der/die Verstorbene im Sarg als Beigabe haben möchte.
Abholung:
Nach Verständigung unserer Bestattung kümmern wir uns sofort nach Absprache mit den Hinterbliebenen um die Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort. Auf Wunsch erfolgt die Abholung bereits im ausgewählten Sargmodell. Für diese sehr pietätvolle Abholung ist es notwendig, das Sargmodell und die Einbettung
vorher bei uns auszuwählen.
Im Krankenhaus oder Pflegeheim:
Nach Erhalt der Todesnachricht durch die jeweilige Verwaltung ersuche ich Sie uns zu verständigen. Bringen Sie Bekleidung, Dokumente, wenn vorhanden Rosenkranz, Sterbekreuz
oder persönliche Dinge die der/die Verstorbene im Sarg als Beigabe haben möchte, sowie ein Foto des/der Verstorbenen, in unser Büro mit.
Information!

Hier finden Sie einen kurzen Ratgeber was
im Ablebensfall zu beachten ist:
Wichtige Informationen im Ablebensfall

Folgende Bestattungsarten sind möglich:

Erdbestattung:
Die Erdbestattung ist in Österreich die meist gewünschte Bestattungsart. Dazu ist keine besondere Verfügung notwendig.
Feuerbestattung:
Diese Art der Bestattung ist nur möglich, wenn eine persönliche Verfügung vorhanden ist.
Seebestattung, Diamantbestattung, Waldbestattung:
Die Bestattungsarten sind nur nach durchgeführter Feuerbestattung möglich.
Information!

Hier finden Sie einenÜberblick über die gängigsten Bestattungsarten:
Bestattungsarten

Was sollte man zur Todesfallanmeldung zum Bestatter mitbringen?

Im Ablebensfall wird folgendes benötigt:
  • Geburtsurkunde (seit 1938) oder Taufschein (vor 1938)
  • Heiratsurkunde (seit 1938) oder Trauungsschein (vor 1938)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder
    ein vor dem 1. Mai 1955 ausgestellter Auszug
    aus der Heimatrolle.
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Wenn eine Bestattungsvorsorge bestanden hat, so bringen Sie bitte, wenn möglich, die Polizze(n) mit.
  • Für Parten oder Sterbebilder:
    Bei der Auswahl, Textierung und optischen Gestaltung der Parte, der Trauerbilder und der Danksagungskarten sind wir stets behilflich. Gegebenenfalls mehrere Fotos des/der Verstorbenen mitbringen.
Bitte bringen Sie auch Kleidung mit, die der/dem Verstorbenen angezogen werden soll.
  • Unterwäsche
  • Strümpfe / Socken
  • Bluse / Hemd
  • Rock / Hose / Uniform
  • Kleid / Jacke / Sakko
  • Krawatte / Mascherl
  • Falls Sie der/dem Verstorbenen Persönliches in den Sarg mitgeben wollen z. B. Rosenkranz, Handkreuz, Brief, Foto, so bringen Sie dieses bitte auchzur Anmeldung mit.
  • Unser Bestattungsunternehmen steht Ihnen im Trauerfalle, bei Überführungenim In- und Ausland, Erd-, Feuer- und Diamantbestattung und Seebestattungmit Rat und Hilfe zur Seite.

Was ist nach dem Begräbnis zu beachten:

Danksagungen
für den Schaukasten und Danksagungskarten zum
Versenden.

Witwen und Waisenrenten
über das zuständige Gemeindeamt oder Sozialversicherung beantragen.
Folgende Urkunden werden dazu benötigt:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde nach dem Tode, Staatsbürgerschaftsnachweis, ....

Stornierung von

Mietverträge, Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen,
Gewerkschaften, Telefon, Rundfunk- und Fernsehbewilligung, sowie Strombezug um- bzw. abmelden, Daueraufträge bei Geldinstituten, Zeitungen stornieren, div. Versicherungen, auch Autoversicherung verständigen. Beitragsstelle der Religionszugehörigkeit verständigen. Zu all dem benötigen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde.


Weiterführung oder Einstellung eines Betriebes:
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater oder an Ihre Standesvertretung bei der jeweiligen Kammer.

Ausschmückung und Gestaltung der Grabstelle:

Unbedingt vorher ein Gespräch mit der Friedhofsverwaltung führen, da für die Errichtung der Grabstelle bestimmte Auflagen gegeben sind.

Trauerbewältigung:
Bei der emotionalen Aufarbeitung des Trauerfalles bieten wir Ihnen die professionelle Hilfe von Herrn Mag. Gerhard Hagen an.

Grabpflege danach:
Nach der Bestattung ist eine mehrjährige Grabpflege als Andenken und Wertschätzung des/der Verstorbenen notwendig.
Falls diese von den Angehörigen nicht getätigt werden kann, übernimmt dies auf Wunsch die “WIENER VEREIN GRABPFLEGEVORSORGE”.

Bestattung Gabriel
D & E Gabriel KG

Hauptplatz 8, 8225 Pöllau

Unsere Hotline rund um die Uhr

Telefon: 03335 2335
Fax: 03335 2335 50
Handy: 0664 2334545

Zweigstelle Kaindorf
Telefon: 0664 2334545

E-mail: office@bestattung-gabriel.at
Kontaktformular:
Absenden
Webseite durchsuchen:

Cookie-Richtlinie

Website by Bernhard Schirnhofer