Was ist bei einem Todesfall zu tun:
Nach Erhalt der Todesnachricht nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie Tag
und Nacht, rund um die Uhr, über den notwendigen weiteren Ablauf.
und Nacht, rund um die Uhr, über den notwendigen weiteren Ablauf.
Todesfall zu Hause:
Bei einem Todesfall zu Hause verständigen Sie den diensthabenden Arzt oder benachrichtigen Sie die Bestattung und wir verständigen den zuständigen Totenbeschauarzt zur Feststellung des Todes. Vor der Totenbeschau darf keine Veränderung an dem/der Verstorbenen Richten Sie Bekleidung für das Ankleiden des/der Verstorbenen, wenn vorhanden Rosenkranz, Sterbekreuz oder persönliche Dinge die der/die Verstorbene im Sarg als Beigabe haben möchte.
|
Abholung:
Nach Verständigung unserer Bestattung kümmern wir uns sofort nach Absprache mit den Hinterbliebenen um die Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort. Auf Wunsch erfolgt die Abholung bereits im ausgewählten Sargmodell. Für diese sehr pietätvolle Abholung ist es notwendig, das Sargmodell und die Einbettung
vorher bei uns auszuwählen. |
Im Krankenhaus oder Pflegeheim:
Nach Erhalt der Todesnachricht durch die jeweilige Verwaltung ersuche ich Sie uns zu verständigen. Bringen Sie Bekleidung, Dokumente, wenn vorhanden Rosenkranz, Sterbekreuz
oder persönliche Dinge die der/die Verstorbene im Sarg als Beigabe haben möchte, sowie ein Foto des/der Verstorbenen, in unser Büro mit. |
Information!
Hier finden Sie einen kurzen Ratgeber was im Ablebensfall zu beachten ist: |
Folgende Bestattungsarten sind möglich:
Erdbestattung:
Die Erdbestattung ist in Österreich die meist gewünschte Bestattungsart. Dazu ist keine besondere Verfügung notwendig.
|
Feuerbestattung:
Diese Art der Bestattung ist nur möglich, wenn eine persönliche Verfügung vorhanden ist.
|
Seebestattung, Diamantbestattung, Waldbestattung:
Die Bestattungsarten sind nur nach durchgeführter Feuerbestattung möglich.
|
Information!
Hier finden Sie einenÜberblick über die gängigsten Bestattungsarten: |
Was sollte man zur Todesfallanmeldung zum Bestatter mitbringen?
Im Ablebensfall wird folgendes benötigt:
|
Bitte bringen Sie auch Kleidung mit, die der/dem Verstorbenen angezogen werden soll.
|
Was ist nach dem Begräbnis zu beachten:
Danksagungen
für den Schaukasten und Danksagungskarten zum Versenden. Witwen und Waisenrenten über das zuständige Gemeindeamt oder Sozialversicherung beantragen. Folgende Urkunden werden dazu benötigt: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde nach dem Tode, Staatsbürgerschaftsnachweis, .... Stornierung von Mietverträge, Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften, Telefon, Rundfunk- und Fernsehbewilligung, sowie Strombezug um- bzw. abmelden, Daueraufträge bei Geldinstituten, Zeitungen stornieren, div. Versicherungen, auch Autoversicherung verständigen. Beitragsstelle der Religionszugehörigkeit verständigen. Zu all dem benötigen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde. |
Weiterführung oder Einstellung eines Betriebes:
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater oder an Ihre Standesvertretung bei der jeweiligen Kammer. Ausschmückung und Gestaltung der Grabstelle: Unbedingt vorher ein Gespräch mit der Friedhofsverwaltung führen, da für die Errichtung der Grabstelle bestimmte Auflagen gegeben sind. Trauerbewältigung: Bei der emotionalen Aufarbeitung des Trauerfalles bieten wir Ihnen die professionelle Hilfe von Herrn Mag. Gerhard Hagen an. Grabpflege danach: Nach der Bestattung ist eine mehrjährige Grabpflege als Andenken und Wertschätzung des/der Verstorbenen notwendig. Falls diese von den Angehörigen nicht getätigt werden kann, übernimmt dies auf Wunsch die “WIENER VEREIN GRABPFLEGEVORSORGE”. |