Feuerbestattung

Eine würdevolle Verabschiedung

Unabhängig von ihrem Hauptwohnsitz können Sie die Verabschiedung (Feuerbestattung) in unserer Aufbahrungshalle
in Pöllau durchführen.

Aufgrund unserer einzigartigen Aufbahrungshalle im Bezirk Hartberg, haben wir die Möglichkeit, Verabschiedungen für Menschen aller Religionen oder ohne Bekenntnis zur Verfügung zu stellen. Unserer Aufbahrungshalle wird wenn nötig beheizt und bietet Sitzplätze für 100 Personen.

Diese Form der Bestattung ist nur möglich, wenn eine persönliche Verfügung vorliegt.

Fragen und Antworten zur Feuerbestattung

Die Einäscherung wird in einer Feuerbestattungsanlage durchgeführt. Die für die Oststeiermark nächstgelegene Anlage ist in Graz.

Die Einäscherungen finden einzeln in jeder Anlage statt und auf jeden Sarg kommt eine Schamottsteinplakette, versehen mit einer fortlaufenden Nummer. Diese fortlaufende Nummer wird gleichzeitig auf den Urnenbehälter eingraviert. Eine Verwechslung der Asche ist dadurch nicht möglich.

Die Urne kann am Friedhof in einem bestehenden Grab oder in einem vorgesehenen Urnenplatz beigesetzt werden. Mit Genehmigung der jeweiligen Gemeinde kann die Urne auch auf dem eigenen Grundstück beigesetzt werden.

Das 2. Vatikanische Konzil hat im Jahre 1964 die Feuerbestattung der Erdbestattung gleichgestellt. Die Verabschiedung wird seitens der Religionsgemeinschaften in ebenso würdiger Form durchgeführt wie bei der Erdbestattung.

Grundvoraussetzung für den Wunsch, dass ihr Körper feuerbestattet wird, ist immer eine schriftliche Verfügung. Denn ohne Verfügung können die Angehörigen über die Bestattungsart entscheiden.
Wir gestalten in gleich würdiger Weise den Ablauf einer Feuerbestattung wie die einer Erdbestattung.

Aufbahrung in der Aufbahrungshalle mit Blumen und Gestecken und bei katholischer und evangelischer Konfession mit der Begräbnismesse in der Pfarrkirche.

Bei Menschen ohne Bekenntnis oder anderen Glaubensrichtungen gestalten wir in der Aufbahrungshalle mit Musik, Bläsern oder Sängern und Altkatholischen Priestern oder Trauerredner die Verabschiedungsfeier

Beisetzung der Asche des Verstorbenen nach terminlicher Vereinbarung im Kreise der Familie, entweder am Friedhof oder nach einem schriftlichen Ansuchen bei der zuständigen Gemeinde, besteht die Möglichkeit, die Urne am eigenen Grund oder im Haus aufzubewahren.