Was ist zu tun im Falle
eines Todes eines Angehörigen?
Begräbniswünsche sollen nicht in das Testament geschrieben werden, da das Testament erst nach dem Begräbnis geöffnet wird. Wählen sie eine Person ihres Vertrauens, um ihre Dokumente, Begräbnisverfügungen und Versicherungspolizzen zu deponieren.
Abrechnung der Bestattungskosten ist auch über den Wiener Verein und etwaigen Versicherungen möglich!
Todesfall zu Hause
Bei einem Sterbefall zu Hause bitten wir Sie umgehend mit uns unter +43 (0)3335 23 35 Kontakt aufzunehmen.
Wir werden für sie den diensthabenden Arzt verständigen, der für die Totenbeschau zuständig ist. Nach der Freigabe des Verstorbenen durch den zuständigen Arzt können wir dann eine Abholung veranlassen.
Wir bitten Sie folgendes bis zur Abholung durchzuführen bzw. bei einer Abholung bereit zu halten:
Aus hygienischen Gründen ersuchen wir nach dem Ableben des Verstorbenen, alle Heizkörper abzudrehen und Fenster zu kippen.
- Kleidung (falls der oder die Verstorbene noch nicht angekleidet wurde)
- Rosenkranz
- Handkreuz
- persönliche Gegenstände (wie Bilder, Briefe etc.) die Sie im Sarg beilegen möchten
Aus Pietätsgründen werden wir immer versuchen, den Verstorbenen mit einem von Ihnen gewählten Sarg abzuholen. Sie können aus diesem Grund bereits vor der Abholung mit uns Kontakt aufnehmen. Sollte dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, werden wir den Verstorbenen mit einer eigens dafür vorgesehenen Trage abholen.
Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Nach erfolgtem Anruf aus dem Krankenhaus oder aus dem Pflegeheim kontaktieren Sie uns bitte unter +43 (0)3335 23 35
Wir werden dann Weiteres mit ihnen besprechen. Die Abholung erfolgt nach der Freigabe des Verstorbenen. Diese Freigabe erfolgt nach der Totenbeschau durch den zuständigen Arzt.
Bekleidung: Falls die nötige Kleidung noch nicht im Krankenhaus oder Pflegeheim vorliegen sollte, können Sie diese in unserem Bestattungsinstitut vorbeibringen.
Alle weiteren Einzelheiten können dann in einem ersten Trauergespräch in unserem Büro geklärt werden.
Todesfall an einem anderen Ort
Bei einem Todesfall an einem öffentlichen Ort (z.B. Autounfall), verständigt die Polizei üblicherweise den örtlichen Bestattungsunternehmer für die Abholung. Dies ist noch kein Auftrag für die Überführung und Durchführung des Begräbnisses.
Bitte kontaktieren Sie uns unter +43 (0)3335 23 35.
Todesfall im Ausland
Beim Ablebensfall eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung der Angehörigen in der Regel durch die dort ansässige österreichische Vertretungsbehörde (Außenamt).
Bitte kontaktieren Sie uns unter +43 (0)3335 23 35.